ÖRTLICHES ENTWICKLUNGSKONZEPT

Susanne Scherübl-Meitz

Für die Gemeinde Stotzing im Nordburgenland liegt ein Örtliches Entwicklungskonzept (ÖEK) aus dem Jahre 1994 vor. Aufgrund des aktuellen Bgld. Raumplanungsgesetz 2019 (Bgld. RPG 2019) sind Gemeinden im Rahmen ihrer Zuständigkeit für die örtliche Raumplanung dazu verpflichtet, ein ÖEK auf Basis einer aktuellen Grundlagenforschung neu zu erstellen.
Neben den Erneuerungen der inhaltlichen Vorgaben wird auch das Verfahren erstmals geregelt: Es sind die Durchführung einer strategischen Umweltprüfung sowie der Beschluss durch den Gemeinderat inkl. Genehmigung durch das Amt der Bgld. Landesregierung vorgesehen. Das ÖEK wird somit zu einem verbindlichen Planungsinstrument der örtlichen Raumplanung. Die Form der Plandarstellung bzw. die Planzeichen des ÖEKs sind in der Planzeichenverordnung für das Örtliche Entwicklungskonzept geregelt.
Aufbauend auf die Festlegungen des bestehenden Entwicklungskonzeptes aus dem Jahr 1994 wurde daher, unter Einbeziehung von Vertreterinnen und Vertretern der Gemeinde und der Bevölkerung, das neue ÖEK - bestehend aus der Verordnung mit Textteil, dem Entwicklungsplan und einem Erläuterungsbericht - erstellt. Die Festlegungen des ÖEKs basieren auf einer umfangreichen Grundlagenforschung und Analyse.

Client: Gemeinde Stotzing

Categories: Urban Development

Project Gallery

ÖEK Stotzing - Entwicklungsplan, Picturerights © Büro Dr. Paula ZT-GmbH / Gemeinde Stotzing | Picture © Planerstellung: Büro Dr. Paula ZT-GmbH
ÖEK Stotzing - Entwicklungsplan

Susanne Scherübl-Meitz

Susanne Scherübl-Meitz AT

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